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Mitarbeiter-Gutschein

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Mitarbeiter-Gutschein


Rechtliche Rahmenbedingungen

Sachbezüge sind Lohnnebenleistungen, die nicht in Bar ausgezahlt werden dürfen. Gutscheine und Gutscheinkarten gelten als Sachbezug. Sie sind steuer- und sozialabgabenfrei – bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter (nach § 8 ESTG).


Geldbeträge sind nicht erlaubt

Um die bis zu 50 € komplett steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen zu können, muss es sich um eine Sachzuwendung handeln. Der Betrag darf nicht bar ausgezahlt werden und auch nicht ein Restbetrag des Gutscheins.

Nutzung der Gutscheine

Es ist nicht entscheidend zu welchem Zeitpunkt der Begünstigte den Sachbezug tatsächlich zum Konsum verwendet, sondern wann dieser gewährt wird. Der Arbeitnehmer darf die Gutscheine auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben. Wir empfehlen Ihnen, um sicher zu sein, einen Verbrauch des Gutscheins, innerhalb von einem Jahr.

Wie oft darf der 50€ Gutschein ausgestellt werden?

Sie dürfen Ihren Arbeitnehmer/innen den Mitarbeiter-Gutschein jeden Monat ausstellen, solange der Einzelwert nicht die Sachbezugsfreigrenze von 50€ übersteigt. Ihr Arbeitnehmer/in darf pro Monat nur einen Sachbezug erhalten.

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